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VGH München: Gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe, Abweichung von den einzuhaltenden Abstandsflächen, Berücksichtigung des Zwecks des Abstandsflächenrechts, Erfordernis einer besonderen (Grundstücks-) Situation, Vereinbarkeit einer Abweichung mit nachbarlichen und öffentlichen Belangen
Beschluss vom 09.03.2026 – 9 ZB 25.1251